Krankenversicherung

Super wichtig ist es, auch im Ausland krankenversichert zu sein. Dieser Punkt sollte definitiv ganz weit oben auf deiner Planungsliste stehen. Den Punkt Krankenversicherung möchte ich in zwei Teil splitten:

  1. Was muss ich bei einer Krankenversicherung fürs Ausland beachten?
  2. Was machte ich mit meiner Krankenversicherung in Deutschland?

Punkt 1 muss immer beachtet werden, Punkt 2 ist nur unter bestimmten Voraussetzungen interessant. Aber dazu später mehr.

1. Auslandskrankenversicherung

Ein wichtiger Punkt für den Abschluss deiner Krankenversicherung für das Ausland ist die Reisedauer. Die Versicherer bieten zumeist zwei Pakete an, welche sich hinsichtlich der maximalen Reisedauer unterscheiden:

  • Jahres-Auslandskrankenversicherung
  • Tages-Auslandskrankenversicherung

Dabei sind die Begriffe hier etwas irreführend, wie sich bei genauerer Betrachtung herausstellt. Kümmern wir uns zunächst um die „Jahres-Auslandskrankenversicherung“:

Jahres-Auslandskrankenversicherung

Diese Auslandskrankenversicherung wird für 1 Jahr abgeschlossen. Allerdings beträgt die maximale Reisedauer, je nach Anbieter, um die 56 Tage (HanseMerkur). Dafür sind beliebig viele Reise innerhalb dieses Jahres, welche die maximale Reisedauer nicht überschreiten, versichert.

Wichtig ist dabei der Punkt, dass die Versicherung weltweit gültig ist (einschließlich USA/ Kanada). Eine Jahres-Auslandskrankenversicherung kostet meistens einmalig um die 20 EUR für ein Jahr.

Für wen ist also dies Jahres-Auslandskrankenversicherung zu empfehlen? Diese Variante ist generell für jeden Reisenden zu empfehlen, welcher sich für einen Urlaub ins Ausland begibt. Da mit den 56 Tage Reisen von fast bis zu zwei Monaten abgedeckt sind, ist auch ein längerer Urlaub mit abgedeckt.

Da unsere Reise allerdings länger als 56 Tage dauert mussten wir uns nach einer anderen Variante umschauen.

Tages-Auslandskrankenversicherung

Diese Auslandskrankenversicherung wird für 1 Reise abgeschlossen. Die maximale Reisedauer beträgt hier 365 Tage, also genau 1 Jahr. Für uns also genau das Richtige.

Hier wird nun unterschieden, ob während der Reise in die USA oder nach Kanada eingereist wird. Dadurch unterscheiden sich die Kosten pro Tag deutlich. Ohne USA/ Kanada liegt der Tagessatz bei der HanseMerkur bei 1,15 EUR/ Tag, reist du in eins der beiden Länder werden 3,10 EUR/ Tag fällig.

Für den Abschluss der Versicherung zählst du also vorher die Tage durch, welche du dich auf Reise befindest und multiplizierst die Anzahl mit dem Tagessatz. Die vollständige Versicherungssumme berechnet sich also wie folgt:

Anzahl Tag x Tagessatz = Versicherungssumme

Alle Reisenden, die mehr als 56 und weniger als 365 Tage unterwegs sind, sollten zwangsläufig eine Auslandskrankenversicherung abschließen, die tagesweise abgerechnet wird. Keine Sorge: Solltest du früher wieder zurückkehren, kannst du dir den Restbetrag auch wieder zurückerstatten lassen.

Für Auslandsaufenthalte, die länger als 1 Jahr dauern, gibt es auch Auslandskrankenversicherungen bis zu 5 Jahre.

Tipp: Auslandskrankenversicherung

Für unsere Reise – bei der wir 169 Tage unterwegs sein werden – haben wir uns für die „Auslandskrankenver­sicherung bis zu 1 Jahr“ der HanseMerkur entschieden. Wichte Punkte waren für uns:

  • Keine Selbstbeteiligung/ kein Selbsterhalt
  • Erstattung von Kosten für medizinische Behandlungen, Krankenhausaufenthalte und Medikamente im Ausland
  • Erstattung von Kosten für den Krankentransport zur nächsten Klinik und gegebenenfalls medizinisch sinnvoller Rücktransport nach Deutschland
  • Erstattung von Kosten für zahlreiche Zahnbehandlungen
  • Viele Zusatzleistungen, z. B. Anreise von Familienmitgliedern bei längerem Krankenhausaufenthalt
  • Nicht zu teuer
  • Flexibilität

Natürlich gibt es auch andere Anbieter, wir haben uns aber auf Grund des Preis-Leistungsverhältnisses unter der positiven Bewertungen und Rezensionen für die HanseMerkur entschieden.

 

2. Was soll ich mit meiner Krankenkasse in Deutschland anstellen?

Als grober Leitfaden – evtl. werden wir uns ein anderes Mal ausführlicher mit diesem Thema befassen – soll folgendes dienen:

Du brauchst nichts tun, wenn du noch familienversichert oder noch in einer Uni immatrikuliert bist. Als Student musst du gleichzeitig auch in einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland Mitglied sein.

Du kannst etwas tun, wenn du exmatrikuliert bist und keinen Arbeitgeber mehr hast. Dann hast du zwei Möglichkeiten, den Beitrag für deine Krankenkasse in Deutschland zu sparen. Denn sonst zahlst du für etwas, was du für die Zeit deiner Reise gar nicht verwendest. Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Anwartschaft: Du lässt deine Mitgliedschaft in der Krankenkasse ruhen und zahlst dafür einen gewissen Betrag (bei Techniker Krankenkasse (TK) sind es ungefähr 54 EUR). Dies sollten vor allem Selbstständige prüfen, aber auch Leute die auf Nummer sicher gehen wollen und ihren gesetzlich zugesicherten Platz (Allgemeine Krankenversicherungspflicht) bei ihrer Krankenkasse gegen Gesetzesänderung absichern wollen.
  • Kündigung: Da deine alte Krankenkasse – solange sich die Gesetzeslage nicht ändert (immer prüfen!) – dich nach deiner Rückkehr wieder aufnehmen muss, kannst du deine Krankenkasse auch kündigen. Meisten wird dafür ein Nachweis über die Flüge und den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung gefordert. Sobald du dies eingereicht hat, kannst du deine Mitgliedschaft kündigen. Nach deiner Rückkehr musstdu dich dann wieder bei der Krankenkasse melden.

Natürlich solltest du diesen Punkt immer individuell mit deiner persönlichen Krankenkasse abklären und dich informieren, welche Möglichkeiten es für dich persönlich gibt.